Besondere Kompetenzen

Notfallakte:

Bei Ausfall des Unternehmers / Inhabers / Geschäftsführers sollte das weitere Vorgehen im Unternehmen umfassend und schriftlich geregelt sein. Nur so ist garantiert, daß das Unternehmen in geregelten Bahnen weitergeführt werden kann, ohne kurzfristig erheblichen Schaden zu nehmen. Es ist immer hilfreich, alle wichtigen Informationen und Anweisungen für den Fall der Fälle an einer Stelle zu sammeln: in der Notfallakte.

Die Notfallakte ist eine Zusammenstellung aller wichtigen Unterlagen und Informationen für Ihre Mitarbeiter und Angehörigen im Fall der Fälle. Das bietet Gelegenheit bestehende Regelungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, gegebenenfalls anzupassen und eventuelle "Vorsorge-Lücken" zu schließen.

Zugegeben: Es ist ein Thema was jeder gern vor sich herschiebt. Doch hier die Hände in den Schoß zu legen, könnte ein gravierender und ggfs. folgenschwerer Fehler sein.

Finanzcoaching:

Unternehmer kümmern sich um Ihre Betriebe. Die Erfassung der betrieblichen Geschäftsvorfälle erledigt die Buchhaltung bzw. das Steuerbüro. Doch wer erstellt die privaten Selbstauskünfte bzw. Vermögensübersichten; gerade wenn man schon eine Weile Unternehmer ist?

Was im Betrieb selbstverständlich ist, ist im Privatbereich selten vorhanden. Hier setzen wir als Finanz- und Bankexperten in Rostock an:

  • Erstellung professioneller und vollumfängliche Vermögensaufstellungen
  • laufende Aktualisierung der Vermögensaufstellung
  • Versorgung ihrer Bankpartner "auf Knopfdruck" mit aktuellen und aussagefähigen Selbstauskünften bzw. Vermögensübersichten

Dies ist Fleißarbeit und nur der erste Teil der Vermögensübersicht. Im Rahmen der privaten Vermögensinventur erkennt man die aktuelle Strukturierung des Vermögens:

  • das private Vermögen ist meist zufällig angelegt und unterliegt keiner klaren Strukturierung
  • erfahrungsgemäß gibt es viele vermögende Unternehmer, die jedoch oft nicht besonders liquide sind, da der Großteil des Vermögens aus dem eigenen Unternehmens sowie Immobilien besteht

Wir helfen Ihnen, liquide zu werden und Kosten zu sparen! Keine Sorge: bei uns erhalten Sie "nur" unseren guten Rat - wir vermitteln keine provisionspflichtigen Produkte.

Informieren Sie sich gerne auf www.praxis-finanzcoaching.de.

Unternehmenswert nach IDW-Standard:

Wenn ein Unternehmer im Rahmen eines Verkaufs oder einer Nachfolgeregelung aus dem Unternehmen ausscheiden will, dann wird immer auch der Wert des Unternehmens ermittelt.

Es gibt diverse Möglichkeiten, diesen Unternehmenswert zu ermitteln. Oft wird auf Substanzwerte wie Immobilienwerte oder Prozentwerte vom Umsatz oder Gewinn zurückgegriffen. Diese Verfahren sind einfach – jedoch selten zielführend.

Unser Mitarbeiter Dipl.-Kfm. Mario Kosubek M.BC. hat ein Aufbaustudium an der Hochschule Wismar mit dem Titel "Master of Business Consultant" abgeschlossen (www.wings.hs-wismar.de). Sein Spezialgebiet: die Unternehmensbewertung im Rahmen des Ertragswertverfahrens.

Das Ertragswertverfahren, welches auch die Norm der deutschen Wirtschaftsprüfer ist, ist das anspruchsvollste aller möglichen Verfahren, da es zukünftige Erträge auf den heutigen Tag abzinst. Es ist das von den Banken im Regelfall einzig anerkannte Verfahren.

Unsere Gutachten zum Unternehmenswert haben bisher immer die Akzeptanz von Banken, der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der Bürgschaftsbanken sowie Beteiligungsgesellschaften gefunden.

Sanierungsgutachten nach IDW-Standard:

Leider kommt es vor, daß Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und es erforderlich wird, ein Gutachten mit Fortführungsprognose zu erstellen. Immer sind diese Gutachten auch Voraussetzung für die Gewährung von Sanierungsbeiträgen seitens der Banken und ggfs. weiterer Gläubiger.

Ein Sanierungsgutachten nach IDW-Standard entspricht vom Umfang und Gliederung her einer Diplomarbeit. Es gibt eine vorgegebene, umfangreiche Gliederung, die „abgearbeitet“ werden muß. Dieser hohe fachliche und formale Standard kann in Mecklenburg-Vorpommern nur von wenigen Gesellschaften dargestellt werden. 

Wir haben als Unternehmensberatung in Rostock die entsprechend akademisch qualifizierten Mitarbeiter. Dieses Wissen – verbunden mit der persönlichen Qualifikation - macht unsere Arbeit aus.

Finanzierung von Immobilien für Pflegewohnen:

Aufgrund des demographischen Wandels wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen und Pflegedienstleistungen auch in den kommenden Jahren deutlich wachsen.

Unserer Kooperationspartner Peter-Michael Pracht hat ein Konzept entwickelt, auf dessen Grundlage auch Häuser um die 30 Wohnungen wirtschaftlich betrieben werden können. Dies ist gerade für kleinere Anlagen und kleinere Städte interessant.

Somit eignet sich das Pflegewohnen nun auch für ambulante Pflegedienste.

Die auf der Netzseite www.hkr-beraterkollegium.de  vorgestellten Dienstleistungen und Projekte werden von der Unternehmensberatung Reizlein und seinen Partnern fachlich und finanziell professionell betreut.

Gutachtenerstellung für die unternehmerische Wohnungswirtschaft:

Aufgrund des demographischen Wandels müssen Wohnungen im Bestand aber auch im Ersatzneubau auf die Bedürfnisse und Bewegungsmöglichkeiten älterer Menschen umgerüstet werden. Zusätzlich müssen bedarfsgerechte Wohnformen mit Betreuungs- und Pflegeangeboten für ältere Menschen geschaffen werden.

Die unternehmerische Wohnungswirtschaft muß insbesondere für den eigenen Mieter- bzw. Mitgliederbestand neue, bezahlbare wohnungs- und pflegepolitische Konzepte anbieten, wenn nicht zunehmender Leerstand in einigen Regionen die Folge sein soll.

Das besondere Augenmerk dieser Begutachtung liegt in der Zielgruppe der Pflegebedürftigen in Ihrem Wohnungsbestand und geht damit über das reine "altengerechte" Wohnen hinaus. Durch die langjährige Erfahrung in Pflegeprojekten und der Erstellung von Pflegegutachten zeigen wir auf, wie Sie aktiv werden für Ihre heutigen und zukünftigen pflegebedürftigen Mieter. Sie können zielgruppengerechte Lösungen anbieten und damit den Mieterbestand und die Auslastung des vorhandenen Wohnungsbestandes hoch halten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.hkr-beraterkollegium.de 

Einwerben von Fördermitteln:

Die Anzahl und Ausprägung von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene ist groß. Wir prüfen für Sie welche Fördermittel für ihr Projekt geeignet sind und übernehmen anschließend die Beantragung und Abrechnung dieser:

  • bis zu 80% unserer Beratungsleistungen z.B. im Rahmen des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" (BAFA)
  • zinsgünstige Darlehen im Rahmen des KfW-Programme (z.B. Kapital für Gründer)
  • Zuschuss-Förderungen für Investitionen (z.B. Gründung, Ersatz, Erweiterung)
  • Technologie- und Wirtschaftsförderung durch Förderprogramme z.B. des Landesförderinstitutes M-V
  • Programme der MBMV / BMV etwa durch Bürgschaften oder Beteiligungen

Controllingprojekte:

Das Thema Controlling ist für viele Unternehmer kein unbekanntes, wird im eigenen Unternehmen vielfach jedoch stiefmütterlich behandelt. Für qualifizierte Planung, Steuerung und Kontrolle bleibt oft nur am Rande des Unternehmeralltags etwas Zeit.

  • Welche Produkte bzw. Produktgruppen sind Gewinn-, welche Verlustbringer?
  • In welchen Bereichen werden die notwendigen Deckungsbeiträge erzielt?
  • Was sind meine variablen, was meine fixen Kosten? Wie hoch ist mein Fixkostenblock?
  • Wie entwickelt sich meine Unternehmensliquidität in den kommenden Monaten?
  • Was ist meine kalkulatorische Preisuntergrenze?

Nur einige der Fragen, die ein gutes Controllingsystem beantworten kann.

In unserer Zusammenarbeit erhält der Unternehmer Klarheit und Transparenz über erzielte Deckungsbeiträge der einzelnen Unternehmensbereiche / Produkte. Das Unternehmensergebnis verbessert sich durch die Förderung / Ausbau von Gewinnbringern bei gleichzeitiger Eliminierung / Reduzierung von Verlustbringern. Parallel wird die Ratingquote für ihr Unternehmen verbessert, was zu günstigeren Kreditkonditionen bei der Unternehmensfinanzierung führt.